Das GmbH-Verschmelzungsrecht in der Fassung EU-GesRÄG zeigt durch das Abgehen vom Einstimmigkeitserfordernis für den Verschmelzungsbeschluss und die Einführung von individuellen Zustimmungsrechten neue Fragestellungen für die Verschmelzung von Gesellschaften mit nicht voll eingezahlten Anteilen auf.