Wenn gesetzlich oder vertraglich ein Präsenzquorum vorgesehen ist, wird häufig gleichzeitig eine Ersatzversammlung für den Fall des Verfehlens des Quorums einberufen. Eine Entscheidung des BGH zum GmbH-Recht zeigt Grenzen dieser Übung auf.
Wenn gesetzlich oder vertraglich ein Präsenzquorum vorgesehen ist, wird häufig gleichzeitig eine Ersatzversammlung für den Fall des Verfehlens des Quorums einberufen. Eine Entscheidung des BGH zum GmbH-Recht zeigt Grenzen dieser Übung auf.