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Muss der Abschlussprüfer die ordentliche Hauptversammlung besuchen?

WirtschaftsrechtRdW 1998, 177 Heft 4 v. 15.4.1998

Durch das IRÄG 1997 sind dem Abschlussprüfer neue Aufgaben zugewachsen. Unterschiedliche Auffassungen bestehen zur Frage, ob der Abschlussprüfer die ordentliche Hauptversammlung besuchen muss. Es folgt der Versuch, darauf eine Antwort zu geben.

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