Mit dem IRÄG 1997 wurden völlkig neu gestaltete Firmenbuchgebühren eingeführt. Mit ein Anlass für diese Neuregelung war die Unvereinbarkeit der bisherigen GmbH- und AG-Eintragungsgebühren mit dem geltenden EU-Sekundärrecht (Gesellschaftsteuer-RL). Der Beitrag stellt die neue Rechtslage auf der Basis der Wertgrenzennovelle 1997 dar und zeigt auf, wie der Gesetzgeber versucht, die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit in verfassungsrechtlich nicht unbedenklicher Weise „auszubessern“.