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Beglaubigte Einreichung des Jahresabschlusses - eine nicht gebotene Belastung

WirtschaftsrechtRdW 1998, 53 Heft 2 v. 15.2.1998

Firmenbuchgerichte vertreten die Meinung, dass die Einreichung der Jahresabschlüsse zwecks Offenlegung beglaubigt zu unterfertigen ist. Dass dies durch das Firmenbuchrecht nicht vorgegeben ist, wird in der Folge dargestellt.

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