Ist der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Stifters Mitstifter oder Begünstigter derselben Stiftung, fällt die Stiftungserklärung des Minderjährigen in den Anwendungsbereich des § 271 ABGB (Insichgeschäfte). Eine derartige Privatstiftung ist dur dann ohne Kollisionskuratorbestellung wirksam, wenn eine Interessenkollision zwischen gesetzlichem Vertreter und Minderjährigem objektiv ausgeschlossen werden kann.