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Eigentumsübergang und Veräußerungsanzeige in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Wirtschaftsrechta.o. Univ.-Prof. Dr. Martin SchauerRdW 1998, 8 Heft 1 v. 15.1.1998

Die Regeln über die Veräußerung der versicherten Sache gelten auch für die obligatorische Haftpflichtversicherung und somit auch für die Kfz-Haftpflichtversicherung (§§ 69 ff, § 158h VersVG). Dieser nicht allgemein bekannte Umstand kann im Einzelfall zu Problemen führen, wie eine Entscheidung des OGH und der folgende Rezensionsaufsatz zeigen.

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