§ 122 Abs 1 Z 3 Fall 1 ArbVG
§ 27 Z 1 Fall 1 AngG
1. § 122 Abs 1 Z 3 Fall 1 ArbVG ist mit § 27 Z 1 Fall 1 AngG identisch.
2. Untreue im Dienst ist ein vorsätzlicher und pflichtwidriger Verstoß gegen die dienstlichen Interessen des AG, wobei der Vorsatz nicht nur auf das den Verstoß begründende Verhalten gerichtet sein muss, sondern auch die Richtung dieses Verstoßes - die Gefährdung der dienstlichen Interessen des AG - umfassen muss.