§ 1 UStG, § 22 UStG
Der Rechtsansicht, wonach eine Berichtigung von Vorsteuerbeträgen gemäß § 12 Abs 10 UStG 1994 als Folge steuerfreier Umsätze eines nach § 22 UStG 1994 pauschalierten Landwirtes (zB steuerfreie Grundstückslieferung oder steuerfreier Eigenverbrauch nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 im Rahmen einer Betriebsübertragung) nur dann in Frage kommt, wenn ein Vorsteuerabzug aufgrund einer Rechnung vorgenommen werden konnte, wird zugestimmt.