§ 4 Abs 4 EStG
Verkauft ein Künstler Kunstwerke an ein Museum, muss im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass er den im Inland für solche Transaktionen üblichen Preis erzielt. Von einer betrieblich (beruflich) veranlassten Veräußerung ist auch dann auszugehen, wenn der Künstler einen niedrigeren Preis deshalb akzeptiert, weil er sich über eine entsprechende Werbewirkung eine Steigerung seines Bekanntheitsgrades bzw des Marktwertes der (künftigen) Werke verspricht.