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Betriebsvermögenszuteilung von Grundstücken bei mehrbetrieblicher Nutzung - enger Betriebsbegriff für untergeordnetes Ausmaß

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 713 Heft 11 v. 15.11.1998

§ 4 Abs 1 EStG

Nach allgemein anerkannter Ansicht findet bei gemischt genutzten Grundstücken und Gebäuden hinsichtlich der Frage der Betriebsvermögenszugehörigkeit eine Aufteilung statt. Die Aufteilung hat - sofern nicht besondere Verhältnisse des Einzelfalles die Heranziehung eines anderen Aufteilungsmaßstabes nahe legen (vgl etwa GERL Abschn D, 3.1.[11]) - nach der Nutzfläche der unterschiedlich (betrieblich und nicht betrieblich) genutzten Gebäudeteile zu erfolgen.

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