SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 713 Heft 11 v. 15.11.1998
Von der Einkommensteuer sind Bezüge aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversorgung, die einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht, befreit (§ 3 Abs 1 lit c EStG).