Der folgende Beitrag zeigt auf, dass aus der neueren Judikatur des EuGH zu entnehmen ist, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer einem Beschränkungsverbot unterliegt. Demzufolge ist der Anwendungsbereich von Konkurrenzklauseln stark eingeschränkt.
Der folgende Beitrag zeigt auf, dass aus der neueren Judikatur des EuGH zu entnehmen ist, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer einem Beschränkungsverbot unterliegt. Demzufolge ist der Anwendungsbereich von Konkurrenzklauseln stark eingeschränkt.