§ 12a MRG, § 37 MRG idF 3. WRÄG
§ 12 MRG aF
Eine Unternehmensveräußerung, die zum Eintritt eines anderen Rechtssubjektes in die Mieterposition führt, verwirklicht auch dann den Anhebungstatbestand des § 12 Abs 3 aF MRG, wenn neuer Mieter eine Gesellschaft wird, an der der ursprüngliche Mieter in rechtlich und wirtschaftlich bedeutender Funktion beteiligt ist.