§ 825 ff ABGB, § 1175 ff ABGB, § 1295 ABGB, § 1325 ABGB, § 1480 ABGB
Die wirtschaftlich eingesetzte Arbeitskraft stellt einen selbständigen Wert dar, der bei Vernichtung dieser Arbeitskraft vom Schädiger zu ersetzen ist, auch wenn der Verletzte keine Vermögenseinbuße infolge der Schädigung erleidet.