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Behandlung der Liegenschaft im Besitz-Einzelunternehmen bei Umwandlung der Betriebskapitalgesellschaft

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 649 Heft 10 v. 15.10.1998

Art II UmgrStG

Das Bundesministerium für Finanzen bestätigt die Rechtsauffassung, wonach die Umwandlung der aus einer seinerzeitigen Betriebsaufspaltung hervorgegangenen, dem Aufspaltenden im Privatvermögen zu 100 % gehörenden Betriebskapitalgesellschaft nach Art II UmgrStG den Übergang des im (operativen) protokollierten Besitz-Einzelunternehmen gehaltenen, der Betriebskapitalgesellschaft vermieteten Grundstückes auf das Nachfolgeunternehmen (notwendiges Betriebsvermögen bei einem entstehenden Einzelunternehmen des Hauptgesellschafters oder Sonderbetriebsvermögen bei einer entstehenden Arbeitsgesellschafter-GmbH & Co KG mit hundertprozentigem Kommanditanteil des bisherigen Alleingesellschafters) zur Folge hat. Da das Besitz-Einzelunternehmen nicht untergeht, kommt es damit zu einem Transfer der Liegenschaft vom bisherigen Besitz-Einzelunternehmen in das umwandlungsgeborene Nachfolgeunternehmen und damit im Sinne der Judikatur und den Einkommensteuerrichtlinien 1984 zu einem Entnahme-Einlage-Tatbestand, der im Hinblick auf die Gewinnermittlung nach § 5 EStG auch die Besteuerung der stillen Reserven des Grund und Bodens auslöst.

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