§ 124b Z 31 EStG
Die Bestimmung des § 124b Z 31 EStG knüpft an den Beginn eines Lehrverhältnisses iSd § 1 des Berufsausbildungsgesetzes an. Damit kommt die Begünstigung des Freibetrages nur für solche Ausbildungsverhältnisse in Frage, die nach den im § 1 Berufsausbildungsgesetz näher umschriebenen Voraussetzungen ein Lehrverhältnis darstellen.