vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Versicherungssteuersatz bei bestimmten Einmalerlagversicherungen

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1997, 495 Heft 8a v. 15.8.1997

§ 6 VersStG

Sachverhalt

Folgende Einmalerlagversicherungen waren zu unterscheiden:

Die Versicherungsleistung besteht in zwei Jahre nach Vertragsabschluss beginnenden, mit dem Tod der versicherten Person - spätestens aber nach fünf Jahren ab Auszahlungsbeginn - endenden Rentenzahlungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!