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USt-Befreiung für Kammer-Wohlfahrtseinrichtungen

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1997, 495 Heft 8a v. 15.8.1997

§ 6 Abs 1 Z 28 UStG

Die Wohlfahrtseinrichtungen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten tätigen den Versicherungs- oder Pensionskassenumsätzen gleichartige Umsätze. Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren durch Banken für diese Wohlfahrtseinrichtungen fällt damit unter die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 28 UStG 1994.

BMF , 14.07.1997

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