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OGH-Sanktion bei sorgloser Vertragsverfassung

WirtschaftsrechtRdW 1997, 433 Heft 8a v. 15.8.1997

Der OGH setzte einen beachtlichen Schritt gegen allzu schlampig verfasste Verträge: Er verweigerte selbst bei regelmäßig verwendeten Vertragsbedingungen die Überprüfung der Auslegung durch die Vorinstanzen mangels Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO .

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