Auch wenn die EuGH-Rechtsprechung unmittelbar nur für die Handelsbilanz bindend ist, wirkt sie über den Maßgeblichkeitsgrundsatz mittelbar grundsätzlich auch für die Steuerbilanz.
Auch wenn die EuGH-Rechtsprechung unmittelbar nur für die Handelsbilanz bindend ist, wirkt sie über den Maßgeblichkeitsgrundsatz mittelbar grundsätzlich auch für die Steuerbilanz.