§ 861 ABGB, § 864a ABGB, § 1497 ABGB
§ 35 IPRG
Bei jahrelang bestehender Geschäftsverbindung aufgrund von stets gleichgebliebenen AGB ist in der widerspruchslosen Akzeptanz dieser Vorgangsweise idR eine stillschweigende Zustimmung zu den AGB auch für zukünftige Geschäfte zu erblicken.