§ 16 Abs 1 Z 8 EStG 1988
Ist bei einem vermieteten Gebäude von seiner technischen Nutzungsdauer ein AfA-Satz von 1,5 % gerechtfertigt, so kann eine aus der Sicht der vom Mieter - hier: als Kaufhaus - genutzten Gebäudeteile kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer keinen höheren AfA-Satz bewirken. Dies deshalb, weil die kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer nicht die Rechtssphäre des Vermieters, sondern nur jene des Mieters berührt.