§ 4 Abs 1 EStG
§ 8 KStG
Angefragter Sachverhalt
Am Vermögen einer GmbH & Co KG ist die GmbH (Komplementär) und eine OHG (Kommanditist) beteiligt. Die OHG hält alle Anteile an der GmbH.
Ein bebautes Grundstück soll vom Gesamthandvermögen ins Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten überführt werden.