Politiker können Kranzspenden anlässlich des Todes einer „Persönlichkeit“ als Werbungskosten absetzen. Wer ist eine „Persönlichkeit“, und warum können nur Politiker derartige Kranzspenden steuerlich verwerten?
Saalfelden
Nach RME 17. 11. 1996, 96/408/04. ÖStZ 1997, 63, kommen Kranzspenden von Politikern anlässlich des Todes einer Persönlichkeit als Werbungskosten in Betracht, soferne auf der Schleife der Name des politischen Funktionärs ersichtlich ist. In der Begründung findet sich zum einen der Hinweis auf eine gesteigerte moralische Verpflichtung, als Politiker an Begräbnissen teilzunehmen; zum anderen wird auf den Betriebsausgabencharakter derartiger Spenden im Falle verstorbener Klienten verwiesen (VwGH 7. 12. 1962, 1574/62, ÖStZB 1963, 72).