Im Folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise seine Rechtsansicht zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten gem § 16 Abs 1 Z 9 EStG bekannt.
Im Folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise seine Rechtsansicht zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten gem § 16 Abs 1 Z 9 EStG bekannt.