Die Weiterveräußerung von Imitationen verstößt auch gegen § 1 UWG, wenn der Händler erst nach Bezug der Waren von deren wettbewerbswidriger Erzeugung Kenntnis erlangt.
Die Weiterveräußerung von Imitationen verstößt auch gegen § 1 UWG, wenn der Händler erst nach Bezug der Waren von deren wettbewerbswidriger Erzeugung Kenntnis erlangt.