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Ungerechtfertigte Mängelrüge: Verjährungsbeginn für Kaufpreisforderung?

WirtschaftsrechtGert IroRdW 1997, 264 Heft 5 v. 15.5.1997

Verweigert der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises unter unzutreffender Berufung auf Mängel des Kaufobjektes, so beginnt die Verjährungsfrist für die Kaufpreisforderung erst ab dem Zeitpunkt der Erkennbarkeit der mangelnden Berechtigung des Verbesserungsbegehrens für den Verkäufer.

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