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Haftung des Bauherrn wegen Verletzung seiner werkvertraglichen Fürsorgepflicht

WirtschaftsrechtGert IroRdW 1997, 263 Heft 5 v. 15.5.1997

Der Werkbesteller hat dafür zu sorgen, dass der Werkunternehmer und dessen Gehilfen bei der Ausführung des Werkes nicht zu Schaden kommen; er hat sich dabei nach Ansicht des OGH das Verschulden des Bauführers, der entgegen den Vorschriften der jeweiligen BauO nicht für ausreichende Sicherungsmaßnahmen sorgt, zurechnen zu lassen.

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