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Musikgruppe als GesnbR - anteiliger Steuerabzug für ausländische Musiker

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1997, 176 Heft 3 v. 15.3.1997

§ 99 EStG

Schließen sich ein österreichischer und drei slowenische Musiker zu einer inländischen Gesellschaft nach bürgerlichem Recht zusammen, dann sind die aus den inländischen Unterhaltungsmusikauftritten stammenden Gewinne einheitlich und gesondert festzustellen und im Veranlagungsweg anteilig auch bei den nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden slowenischen Musikern zu erfassen.

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