In diesem Aufsatz wird die erste Entscheidung des OGH zur Frage der ungeschriebenen Hauptversammlungszuständigkeiten gewürdigt. Die sich hier im Anschluss stellende Frage der notwendigen Mehrheit beantwortet der Autor unter Hinweis auf § 113 AktG in Richtung einfacher Mehrheit.
Wien