§ 2 Z 3 lit b KVG
Verzichtet ein Gesellschafter auf eine Ausschüttung zugunsten eines anderen Gesellschafters, an dem er ebenfalls beteiligt ist, so liegt darin eine gesellschaftsteuerpflichtige Zuwendung.
VwGH 18.04.1997, 95/16/0241
§ 2 Z 3 lit b KVG
Verzichtet ein Gesellschafter auf eine Ausschüttung zugunsten eines anderen Gesellschafters, an dem er ebenfalls beteiligt ist, so liegt darin eine gesellschaftsteuerpflichtige Zuwendung.
VwGH 18.04.1997, 95/16/0241