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Anbringen von Stempelmarken bei Fax-Eingaben

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1997, 768 Heft 12 v. 15.12.1997

§ 4 Abs 3 GebG

Bei Eingaben, die im Wege der Telekopie eingereicht werden, genügt es nicht, die Stempelmarke - wenn auch diese auf der übermittelten Telekopie ersichtlich ist - auf der Urschrift anzubringen. Die Stempelmarke muss vielmehr innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von zwei Wochen körperlich nachgereicht werden.

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