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GmbH & Co KG: Grundsätzlich keine Realisierung im Sonder-BV durch Austritt der Komplementär-GmbH

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1997, 766 Heft 12 v. 15.12.1997

§ 4 Abs 1 EStG, § 23 T 2 EStG

Angefragter Sachverhalt

An einer GmbH & Co KG ist der Kommanditist zu 100 % am Vermögen beteiligt, er hat weiters ein Grundstück im Sonder-BV; die Komplementär-GmbH ist bloßer Arbeitsgesellschafter. Durch den Austritt der Komplementär-GmbH wird aus der KG ein Einzelunternehmen. Angefragt wird, ob beim Sonder-BV eine Gewinnrealisierung eintritt.

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