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Rechnungslegungsanspruch des Masseverwalters gegen den Sozialversicherungsträger

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 726 Heft 12 v. 15.12.1997

Art XLII EGZPO
§ 393 ZPO
§ 62 Abs 1 ASVG
§ 97 KO

Soweit ein privatrechtlicher Lösungsansatz auf einem allgemeinen Rechtsgedanken beruht, steht dessen Anwendung auch im Sozialversicherungsrecht nichts im Wege.

Das dem Dienstgeber durch § 62 Abs 1 ASVG eingeräumte öffentlich-rechtliche Auskunftsrecht kann aber keine Rechnungslegungspflicht nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts iS des Art XLII Abs 1 erster Fall EGZPO begründen, weil Verpflichtungen öffentlich-rechtlicher Natur aus dem Anwendungsbereich dieser Bestimmung ausscheiden. Allerdings schließt das Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Auskunftserteilung eine Pflicht zur Rechnungslegung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts nicht aus.

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