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Neues für den AufsichtsratDas Wichtigste aus dem IRÄG 1997

WirtschaftsrechtChristian NowotnyRdW 1997, 577 Heft 10 v. 15.10.1997

Trotz mancher Zusammenbrüche auch aufsichtsratsbestückter großer Unternehmen hat der Gesetzgeber sein Vertrauen in die insolvenzprophylaktische Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrates offenbar nicht verloren. Wie es in den Erläuterungen der RV heißt, soll die Effizienz des Kontrollorgans Aufsichtsrat durch verschiedene gesetzliche Änderungen verstärkt werden, insbesondere soll eine bessere Information der Aufsichtsratsmitglieder gewährleistet und eine Intensivierung der Kontrolltätigkeit erreicht werden (734 BlgNR 20. GP S 34). Über diese Maßnahmen soll der folgende Überblick informieren.

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