Schwesterneinbringungen ohne Anteilsgewährung sowie die Aufbringung von Grund- oder Stammkapital durch Ansatz eines Firmenwertes werden von den Firmenbuchgerichten zunehmend kritisch untersucht.
Schwesterneinbringungen ohne Anteilsgewährung sowie die Aufbringung von Grund- oder Stammkapital durch Ansatz eines Firmenwertes werden von den Firmenbuchgerichten zunehmend kritisch untersucht.