An den Lieferanten von Heizöl bzw dessen Personal sind nach Ansicht des OGH strenge Sorgfaltsanforderungen zu stellen, weil das Füllen von Öltanks mit besonderen Gefahren (schwere Schäden durch auslaufendes Öl) verbunden ist, die der Lieferant als Fachmann eher erkennen und besser beherrschen kann als der Besitzer des Öltanks.