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Vermietung durch den Leasingnehmer: Haupt- oder Untermiete?

WirtschaftsrechtGert IroRdW 1996, 397 Heft 9 v. 15.9.1996

Der OGH hat unlängst den mit einem Leasingnehmer abgeschlossenen Mietvertrag nach der Rechtslage vor dem 3. WÄG als Untermiete qualifiziert. Aufgrund des nunmehr geltenden § 2 MRG wird man allerdings ein solches Vertragsverhältnis als Hauptmiete einstufen müssen.

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