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Steueramnestie für ausländische Aktien

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1996, 144 Heft 3 v. 15.3.1996

§ 5 EndBestG

Für ausländische Aktien, bei welchen im Beobachtungsjahr 1994 keine Ausschüttungen erfolgten, ist für die Jahre bis 1993 automatisch eine Amnestie eingetreten. Dies gilt auch für die Vermögensteuer.

BMF , 08.02.1996

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