§ 93 EStG, § 97 EStG
§ 1 EndBestG
Erträge bei auf ausländischen Depots erlegten (Auslands)Wertpapieren, welche zunächst an eine inländische Bank überwiesen und vor dieser an den Wertpapierinhaber weitergeleitet werden, unterliegen der Kapitalertragsteuer (und damit der Endbesteuerung).
BMF , 05.02.1995