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Kein Anspruch auf Insolvenzausfallgeld II

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1996, 128 Heft 3 v. 15.3.1996

§ 1 Abs 6 Z 2 und 3 IESG

1. Führt schon die organschaftliche Stellung (Geschäftsführer einer GmbH bzw Vorstandsmitglied einer AG) zum Ausschluß des Anspruches auf Insolvenzausfallgeld gem § 1 Abs 6 Z 2 IESG, bedarf es einer Prüfung des beherrschenden Einflusses (Beteiligung von mindestens 40 % an der AG) gem § 1 Abs 6 Z 3 IESG nicht mehr.

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