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Unwirksamer Verzicht auf Abfertigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1996, 128 Heft 3 v. 15.3.1996

§ 23 Abs 7 AngG, § 40 AngG

1. Ein bei einer auf Vorschlag des AG erfolgten einvernehmlichen Auflösung abgegebener Verzicht auf die gesetzliche Abfertigung ist nach § 40 AngG unwirksam. Nur im Einzelfall kann vor rechtlicher, aber bereits wirtschaftlich erfolgter Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Verzicht auf zwingende AN-Ansprüche zulässig sein.

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