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Zur Anfechtung von Umgehungsgeschäften durch den Tiroler Landesgrundverkehrsreferenten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1996, 108 Heft 3 v. 15.3.1996

Art 7 B-VG , Art 49 B-VG
§ 16a TirGVG idF LGBl 1991/74 , § 35 TirGVG idF LGBl 1991/74

Der Landesgrundverkehrsreferent kann ua Schein- und Umgehungsgeschäfte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes vom 3. 7. 1991, LGBl 1991/74 bestehen, nur anfechten, wenn ihre bücherliche Eintragung in den letzten 3 Jahren vor dem Inkrafttreten und somit nicht vor dem 1. 10. 1988 erfolgt ist.

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