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Sind hinterzogene Steuern und Sozialabgaben zu passivieren?

SteuerrechtRdW 1996, 608 Heft 12 v. 15.12.1996

Nicht entrichtete Steuern und Sozialabgaben sind nach einem Urteil des BFH grundsätzlich als Verbindlichkeiten auszuweisen, auch wenn sie hinterzogen werden. Damit wird aber auch das Nachholverbot wirksam, wenn die Hinterziehung nach der Rechtskraft der Veranlagung aufgedeckt wird.

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