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Fremdkapitalzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben: Grundsatzentscheidung des VwGH

SteuerrechtRdW 1996, 607 Heft 12 v. 15.12.1996

Der VwGH hat die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben grundsätzlich anerkannt, aber wesentliche Einschränkungen getroffen. Die Gewinnermittlung für nachträgliche Einkünfte hat nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu erfolgen.

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