§ 41 GmbHG, § 84 GmbHG
§ 14 ZPO
§ 161 HGB
§ 2 UmwG, § 5 UmwG
Jede Anfechtung der Übernahmeerklärung gegenüber der GmbH ist ausgeschlossen, sobald die beschlossene Kapitalerhöhung im Firmenbuch registriert wurde.
Die Rechtsunwirksamkeit einer Übernahmeerklärung und eines Sacheinlagevertrages lässt sich nur in einem Prozessrechtsverhältnis feststellen, in das GmbH und KG einbezogen sind, nicht aber in einem gegen die Komplementäre und die GmbH geführten Verfahren.