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Stiller Gesellschafter ist kein Konkursgläubiger im Konkurs der Komplementär-GmbH

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1996, 577 Heft 12 v. 15.12.1996

§ 178 HGB, § 187 HGB

Dem atypischen stillen Gesellschafter kommt auch im Konkurs der Komplementär-GmbH im Hinblick auf den Eigenkapitalcharakter seiner Einlage nicht die Stellung eines Konkursgläubigers zu.

OGH 24.07.1996, 8 Ob 2124/96b

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