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Die Verantwortlichkeit des Verlegers für den Inhalt seiner Bücher

WirtschaftsrechtG. IroRdW 1993, 328 Heft 11 v. 1.11.1993

Werden in einem Buch unwahre Behauptungen über einen Dritten aufgestellt, die dessen Kredit, Erwerb oder Fortkommen gefährden (§ 1330 Abs 2 ABGB), so stellt sich die Frage, ob der Betroffene auch vom Verleger die Unterlassung der (Weiter)Verbreitung dieser Werke verlangen kann. Dies wurde vom OGH in seiner Entscheidung vom 29. 6. 1993, 4 Ob 94/93 , mit der Begründung bejaht, daß hier ein „Verbreiten“ im Sinne dieser Bestimmung vorliege. Dafür genüge auch das Weitergeben der Behauptung eines Dritten, ohne sich mit diesen zu identifizieren; eine intellektuelle Beziehung des Verbreiters zum weitergegebenen Gedankeninhalt sei nicht erforderlich, sondern es genüge bereits das „technische Verbreiten“.

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