EStG: §§ 27, 29 Z 3, § 30
1. Im Bereich des Privatvermögens führt die Glattstellung einer zuvor erworbenen Call- oder Putoption in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu einem Veräußerungsgeschäft, das nach Maßgabe des § 30 EStG 1988 Steuerpflicht auslöst. Steuerpflicht bestünde demnach für die Differenz zwischen den Anschaffungskosten für die Option und der anläßlich der Glattstellung erhaltenen Glattstellungsprämie.